Menschenrechte

Der Vorstand der FKA Brands Ltd. setzt sich dafür ein, dass die Menschen und Kommunen, die die von uns gekauften und verkauften Produkte und Dienstleistungen anbieten, fair behandelt werden und dass ihre grundlegenden Menschenrechte geschützt und geachtet werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie unser Engagement für eine faire Behandlung und die Achtung der Menschenrechte der Menschen und Kommunen in unseren Lieferketten und unser Verständnis der ihnen zustehenden Grundrechte mittragen.

FKA führt eigene Audits potenzieller Lieferanten durch und kann vor der Beauftragung eines neuen Lieferanten und in regelmäßigen Abständen bei bestehenden Lieferanten ethische und soziale Audits von SMETA 2 Pillar durch Dritte unter Verwendung von von FKA beauftragten Prüfungsgesellschaften durchführen. Nach dem Ermessen der FKA kann auf die Nichteinhaltung der Bestimmungen über angemessene Überstunden und die Nichteinbeziehung des Arbeitnehmers in die Sozialversicherung verzichtet werden. Der aktuelle Mindeststandard ist:

  • Bis zu 16 Minderjährige innerhalb von 28 Tagen mit objektiven Nachweisen korrigiert
    Oder
  • 1 Voll- und bis zu 10 Minderjährige innerhalb von 28 Tagen mit objektiven Nachweisen korrigiert

Werks- und Arbeitsnormen
Die folgenden Mindeststandards müssen vom Lieferanten erfüllt oder übertroffen werden.

  • Zwangsarbeit: Es darf keine Zwangsarbeit geleistet werden, weder in Form von Gefangenenarbeit, Fronarbeit, Schuldknechtschaft noch in anderer Form. Ebenso wenig dürfen die persönlichen Originaldokumente des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personalausweise, Pässe, Staatsangehörigkeitsunterlagen, vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin oder einer Behörde aus irgendeinem Grund aufbewahrt werden, es sei denn, dies ist nach örtlichem Recht zulässig und dann nur für die nach örtlichem Recht zulässige Zeit.
  • Kinderarbeit: Verbraucher erwarten, dass die Produkte, die sie kaufen, ohne den Einsatz von Kinderarbeit an irgendeinem Punkt der Lieferkette, vom Bergbau bis zum Vertrieb des fertigen Produkts, hergestellt wurden
    ○ Die FKA definiert Kinderarbeit als die Beschäftigung von Menschen unter 18 Jahren. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Funktionen beschäftigt werden, die die Gesundheit, Sicherheit oder Moral dieses jungen Menschen gefährden können. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen in entsprechenden Funktionen beschäftigt werden.
    ○ Es ist allgemein bekannt, dass Kinder bis mindestens 15 Jahre zur Schulpflicht verpflichtet sind. Kinder unter 15 Jahren dürfen nirgendwo in der Lieferkette beschäftigt werden. Wo das örtliche Gesetz die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren erlaubt, ist dies erlaubt, vorausgesetzt, dass die örtlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt werden und sie dürfen nicht in Funktionen beschäftigt werden, die die Gesundheit, Sicherheit oder Moral dieses jungen Menschen gefährden könnten.
  • Belästigung oder Missbrauch: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit Respekt und Würde zu behandeln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung keiner körperlichen, verbalen, sexuellen oder psychischen Belästigung oder Misshandlung ausgesetzt sein.
    ○ Es muss den Beschäftigten freistehen, sich mit anderen zusammenzuschließen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, sich um eine Vertretung zu bemühen und Betriebsräten in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften beizutreten.
  • Nichtdiskriminierung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten auf der Grundlage ihrer Fähigkeit, ihre Arbeit zu verrichten, und nicht auf der Grundlage von Geschlecht, Rasse, Religion oder kulturellen Überzeugungen beschäftigt und entlohnt werden.
  • Whistleblowing: Die Beschäftigten sollten ermutigt werden, Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien den Managern/Managerinnen zur Kenntnis zu bringen. Wenn ein oder mehrere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in gutem Glauben einen Bericht über Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien vorbringen, darf es keine Vergeltungsmaßnahmen gegen diesen Mitarbeiterin/diese Mitarbeiterin geben, und wenn die örtlichen Gesetze es erlauben, muss ihre Anonymität geschützt werden.
  • Der Lieferant darf sich nicht an körperlicher Bestrafung, geistiger oder körperlicher Nötigung oder verbaler Misshandlung beteiligen oder diese unterstützen.
  • Der Lieferant darf kein Verhalten, einschließlich Gesten, Sprache und physischen Kontakten, zulassen, das sexuelle Nötigung, Bedrohung, Missbrauch oder Ausbeutung darstellt.
  • Unterkunft vor Ort: Soweit vorhanden, müssen die Schlafsäle gut instand gehalten, sauber und sicher sein und mit geeigneten Notausgängen, heißem Wasser zum Duschen, ausreichender Heizung und Belüftung sowie persönlichen Räumen ausgestattet sein, die den geltenden örtlichen Normen entsprechen.
  • Löhne und Sozialleistungen: Die Lieferanten sollten sich darüber im Klaren sein, dass Löhne und Gehälter für die Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Beschäftigten von wesentlicher Bedeutung sind. Die Lieferanten bezahlen die Beschäftigten für alle geleisteten Arbeiten und zahlen mindestens den nach örtlich geltendem Recht vorgeschriebenen Mindestlohn oder den branchenüblichen Lohn (je nachdem, welcher höher ist), einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Leistungen. Lohnabzüge können nur vorgenommen werden, wenn sie gesetzlich genehmigt sind. Löhne und Gehälter sind gemäß den örtlich geltenden Gesetzen pünktlich zu zahlen und dürfen nicht unangemessenerweise einbehalten werden, wenn kein solches Gesetz existiert.
  • Überstunden: Überstunden oder jegliche Arbeit über die im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers enthaltene Grundarbeitszeit hinaus wird als Teil des Herstellungsprozesses akzeptiert. Zusätzlich zum Ausgleich für die Grundarbeitszeit erhalten die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen einen Überstundenausgleich zu einem Prämiensatz, wie gesetzlich vorgeschrieben, oder in Ländern, in denen es keinen gesetzlichen Standard gibt, dann zu lokalen Industriestandards. In keinem Fall darf dieser Satz niedriger sein als der reguläre Stundensatz. Die Werke führen die Arbeiten so aus, dass die Überstunden auf ein Maß begrenzt werden, das produktive und humane Arbeitsbedingungen gewährleistet.
  • Arbeitsstunden: Im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs haben die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen vollen freien Tag in jeder Sieben-Tage-Woche. Die Lieferanten sollten nicht verlangen, dass die regulär geplante Arbeitswoche 48 Stunden überschreitet, und eine solche Arbeitswoche unterliegt den Gesetzen über die Bezahlung von Überstunden. In den Ländern, in denen die Arbeitszeit gesetzlich nicht begrenzt ist, sollte von den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern nicht verlangt werden, regelmäßig mehr als eine reguläre Arbeitswoche plus 12 Überstunden zu leisten. Von den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern darf nicht verlangt oder gefordert werden, dass sie die Arbeit mit nach Hause oder aus den Räumlichkeiten mitnehmen.
  • SEDEX: Lieferanten sind verpflichtet, sich bei SEDEX zu registrieren und eine Registrierung zu unterhalten. Der Lieferant muss die SEDEX-SAQs innerhalb von 2 Monaten nach seiner Beauftragung abschließen.
  • Gesundheit und Sicherheit: Die Lieferanten sorgen für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung, um vermeidbare arbeitsbedingte Unfälle, Krankheiten und Verletzungen zu verhüten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass angemessene Erste-Hilfe-Einrichtungen und Hilfskräfte leicht verfügbar sind.
    ○ Eine leitende Managerin/Ein leitender Manager wird auf jeder Standort
    ○ Alle betreffenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden geschult, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten, Probleme gemeldet und schnell gelöst werden.
  • Feueralarme: Der Standort eines Lieferanten muss mindestens über einen handbetätigten Feueralarm verfügen, der von einzelnen Rauchmeldern unterstützt wird, und idealerweise über einen integrierten automatischen Rauch-/Hitzemelder.
  • Notausgänge: Alle Notausgänge auf dem Gelände des Lieferanten müssen nach den örtlich geltenden Gesetzen genehmigt werden, wobei die Ausgänge deutlich gekennzeichnet sein und jederzeit frei von Hindernissen bleiben müssen. Notausgänge DÜRFEN nicht verriegelt werden, wenn das Gebäude besetzt ist.

Bestechungsbekämpfung

  • Bribary Act (Bestechungsgesetz): Der Begriff "Anti-Bestechungsgesetze" bezeichnet das britische Bribary Act von 2010 oder ähnliche Gesetze oder Vorschriften. Der Lieferant darf nicht in einer Art und Weise handeln oder Maßnahmen ergreifen, die die FKA oder eines ihrer verbundenen Unternehmen für eine Verletzung der Anti-Korruptionsgesetze haftbar machen, die es verbieten, einem Beamten einer Regierung, politischen Partei oder einem Instrumentarium direkt oder indirekt Geld oder irgendetwas von Wert anzubieten, zu geben oder zu versprechen, um den Lieferanten oder die FKA bei der Auftragsgewinnung oder -erhaltung oder bei der Ausführung der Pflichten und Aktivitäten des Lieferanten im Rahmen des Auftrags zu unterstützen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant, keine Zahlungen oder sonstigen Vorteile von Parteien zu erhalten oder anzunehmen, die mit der Erfüllung seiner Pflichten und Zahlungen oder sonstigen Vorteilen von Parteien verbunden sind, die mit der Erfüllung seiner Pflichten und Aktivitäten im Rahmen der Beauftragung verbunden sind.
  • Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichteinhaltung der Anti-Korruptionsgesetze oder der Erhalt von Zahlungen oder anderen Vergünstigungen, die die Integrität der ausgeführten Arbeit gefährden könnte und die FKA daher das Recht hätte, den Auftrag sofort zu kündigen.
  • Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass er die FKA unverzüglich schriftlich über die Ursachen und den Umfang der Änderungen informieren wird, wenn Entwicklungen dazu führen, dass eine zuvor der FKA in einem Fragebogen zur Sorgfaltspflicht oder in einem anderen Dokument über Anti-Korruptionsgesetze vorgelegte Darstellung oder Bestätigung nicht mehr korrekt oder vollständig ist.

Managementsystem zur Umsetzung dieser Grundsätze
FKA Brands benennt einen leitenden Manager/leitende Managerin, der/die für die Umsetzung ihrer Richtlinie
FKA Brands FKA-Marken schult die betreffenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in Bezug auf die Einhaltung ihrer Richtlinie
FKA Brands führt regelmäßige Audits durch, um die Konformität mit diesen Grundsätzen zu gewährleisten; und
FKA Brands korrigiert rechtzeitig alle Mängel, die durch regelmäßige Audits oder andere Mittel festgestellt werden.

Wer wir sind

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Simon Bluring

Geschäftsführer und Vice President Europe im Vereinigten Königreich

Januar 2020